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Heizkesselaustausch nach EnEV - vom 24.10.2002
Mit der neuen Energie-Einspar-Verordnung (EnEV), die zum 1. Februar 2002 in
Kraft trat, verpflichtet die Bundesregierung Hausbesitzer und Bauherren zu
umfangreichen Investitionen, die der Einsparung von Primärenergie (z.B. Erdgas
oder Erdöl) dienen. Die EnEV gilt auch auch für bestehende Gebäude. Entsprechend
der EnEV müssen sämtliche Heizanlagen, die vor dem Oktober 1978 in Betrieb
genommen worden sind, bis spätestens Ende 2006 gegen moderne Niedertemperatur-
oder Brennwertkessel ausgetauscht worden sein. Eine Nachfrist wird bis Ende 2008
gewährt, wenn eine solche Altanlage nach dem 1. November 1996 mit einem neuen
Brenner ausgerüstet wurde. Ausgenommen sind alte Anlagen in selbst genutzten
Ein- und Zweifamilienhäusern. Besitzen Sie eine solche alte Heizungsanlage
sollten Sie allerdings nicht bis zum letzten Drücker warten:
1. Ihre alte Anlage verbraucht sehr wahrscheinlich zu viel Energie, besitzt also
einen schlechten Wirkungsgrad. Sie verfeuern ihr gutes Geld buchstäblich durch
den Schornstein. Die zu erwartende Energieeinsparung hilft also, Ihre
Investition in die neue Anlage zu amortisieren.
2. Wenn die vom Gesetzgeber vorgeschriebene Frist ausläuft, schlägt die Stunde
der Wahrheit. Dann werden in einem kurzen Zeitraum hunderttausende von
Heizkesseln gleichzeitig ausgetauscht werden müssen. Dieser Ansturm wird
Lieferengpässe bei Herstellern und Handwerksbetrieben auslösen. Nach der
Marktregel von der Nachfrage, die den Preis regelt, werden also
Kesselauswechselung nicht nur mit Lieferzeiten sondern höheren Preisen verbunden
sein. Wenn Sie sich jetzt entscheiden, entgehen Sie Engpässen, Wartezeiten und
Preisanstiegen und sparen bereits jetzt Heizkosten.
3. Die Banken zahlen kaum Zinsen für Ihr gutes Geld, das auf dem Konto
schlummert. Gleichzeitig kann man bei Aktien und anderen Wertpapieranlagen auch
nicht mehr so richtig fröhlich dreinschauen. Warum also nicht in eine neue
Heizung investieren, die sich durch Heizkosteneinsparung amortisiert und dem
Erhalt Ihrer Immobilie zugute kommt? Außerdem werden Sie gesteigerten Wohn- und
Bedienkomfort genießen und gleichzeitig etwas Gutes für die geschundene Umwelt
tun (Treibhauseffekt, globale Erwärmung).
4. Eine alte Heizungsanlage ist wesentlich störanfälliger als eine neue. Es ist
wie mit einem Auto, das bereits hundertfünfzigtausend Kilometer auf dem Buckel
hat. Es läuft und läuft und bleibt eines Tages stehen. Und wetten, dass Ihr
Heizkessel genau dann in die Knie geht, wenn sie es überhaupt nicht gebrauchen
können. Zum Beispiel zu Weihnachten oder am Geburtstag der Schwiegermutter? Dann
ist guter Rat teuer, Ersatz nicht so schnell zu beschaffen, und die Notlage
zwingt Sie zu Hauruck-Maßnahmen. Warten Sie nicht bis dieser Fall eintritt. Sie
sollten den Taktschlag vorgeben und nicht Ihr alter Heizkessel.
Wir bieten Ihnen eine Energieberatung an. Nehmen Sie
Kontakt mit uns auf, damit wir Sie ausführlich beraten können
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